Natürlich - Fruchtig - Würzig

A.0. Allgemein:_________________________________________________________

A.1. Allen meinen Geschäftsbeziehungen liegen nachstehende verbindliche Allgemeine Geschäftsbedingungen - im folgenden kurz AGB genannt - zugrunde. Diese AGB gelten für alle - auch für zukünftige - Geschäfte mit einem Kunden. A.2. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.  A.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. A.4. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. A.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist 8940 Liezen. Es gilt österreichisches Recht. B.0. Angebot/Vertragsabschluss____________________________________________________________________ B.1. Sämtliche Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst verbindlich, wenn unsere Auftragsbestätigung unterfertigt und an uns zurückgestellt wurde. Unsere AGB treten hiermit automatisch in Kraft. B.2. Liefere ich dennoch aufgrund mündlicher oder schriftlicher Bestellungen, so kann sich der Kunde nicht darauf berufen, dass alle Abschlüsse, Vereinbarungen und so weiter für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden. Bei Lieferung aufgrund mündlicher, oder schriftlicher Bestellungen gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler oder Missverständnisse verursachter Falschlieferungen zu Lasten des Kunden. C.0. Preise / Zahlungen___________________________________________________________________________ C.1. Der endgültige Rechnungsbetrag laut Endabrechnung ist ohne jeden Abzug zu leisten. Skontoabzug für sofortige Zahlung ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Nicht berechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.   C.2. Der Betrag wird Bar, per Vorauskasse, Nachnahme oder mittels beiliegendem Zahlschein bei Vorlage einer umsatzsteuergerechten Rechnung nach vertraglich erbrachter Leistung bezahlt. C.3. Das Zahlungsziel ist mit jeweils 7 Tagen netto festgelegt.  C.4. Bei Zahlungsverzug wird die offene Rechnung, unter schriftlicher Einräumung einer angemessenen Nachfrist, an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die anfallenden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes sowie die Mahn- und Inkassospesen sind vom Kunden zu übernehmen.   D.0. Verkauf / Eigentumsvorbehalt__________________________________________________________________ D.1. Die von mir gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Jeder Verpfändung, Verleih und sonstige Überlassung an Dritte - entgeltlich oder unentgeltlich - ist daher vor vollständiger Bezahlung grundsätzlich verboten.   E.0. Lieferung / Verkauf__________________________________________________________________________ E.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Aigen im Ennstal. Und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten der Lieferungen trägt grundsätzlich der Kunde. F.0. Gewährleistung_____________________________________________________________________________  F.1. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. F.2. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind. F.3. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.   F.4. Transportschäden sind keine Gewährleistungsfälle, hier haftet in der Regel der Transporteur. Rücksendungen sind grundsätzlich vorher mit der Servicestelle abzusprechen. F.5. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird. 

Allgemeine Gschäftsbedingungen (AGB´s)